Ob historisches Fachwerkhaus oder ein ganzer Straßenzug mit besonderem Flair: Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzt oder erwerben möchte, steht oft vor vielen Fragen.

Aber was bedeutet es, wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht?

Ein denkmalgeschütztes Haus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner historischen, architektonischen oder kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt wurde und somit besonderen Schutz genießt. Das bedeutet, dass Veränderungen am Gebäude nur unter strengen Auflagen und mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde erlaubt sind, um das Erscheinungsbild und den historischen Wert zu erhalten.

Lehm-Steine-Kelle, ein Fachbetrieb für traditionelle Sanierung und Denkmalpflege im Raum Oldenburg und Bremen, erklärt die Grundlagen – und worauf Sie achten müssen, wenn Sie Änderungen beantragen möchten.

Ensemble- oder Einzeldenkmal – Wo liegt der Unterschied?

Einzeldenkmal: Ein einzelnes Gebäude, das aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung unter Schutz steht. Typisch ist z. B. ein restauriertes Bauernhaus, eine alte Schule oder eine Kirche.

Ensembledenkmal: Hier steht nicht nur ein einzelnes Bauwerk im Fokus, sondern die gesamte Gruppe von Gebäuden – etwa ein historischer Marktplatz, eine Hofanlage oder ein geschlossenes Straßenzugbild. Auch wenn einzelne Gebäude weniger auffällig sind, steht der Gesamteindruck im Vordergrund.
Für Eigentümer bedeutet das: Schon kleinere Änderungen am Gebäude oder seiner Umgebung (z. B. Fensterform, Putzfarbe oder Dachdeckung) können genehmigungspflichtig sein.

Änderungen beantragen – so geht’s richtig

Wenn Sie als Eigentümer Änderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude planen, ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz notwendig. Der Ablauf im Raum Oldenburg und Bremen sieht meist wie folgt aus:

  1. Frühzeitige Beratung – beispielsweise durch Lehm-Steine-Kelle, einen erfahrenen Partner bei Denkmalprojekten.
  2. Antragstellung bei der Denkmalschutzbehörde
  3. Begründung und Planungsskizzen beilegen – je detaillierter, desto besser.
  4. Wartezeit einkalkulieren – je nach Umfang und Behörde einige Wochen bis Monate.

Unser Tipp: Nicht eigenmächtig umbauen!

Ohne Genehmigung drohen Bußgelder oder Rückbauten.


Grundsätzlich dürfen an denkmalgeschützten Gebäuden Veränderungen vorgenommen werden, wenn sie dem Schutz des Denkmals dienen oder das Erscheinungsbild nicht wesentlich verändern. Genehmigungen sind jedoch für nahezu alle Eingriffe, auch scheinbar kleine, erforderlich.

Was ist erlaubt (mit Genehmigung):

  • Erhaltung und Restaurierung: Maßnahmen, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder erhalten, sind in der Regel erlaubt und sogar gewünscht.
  • Sorgfältige Sanierung: Die Sanierung von Innenräumen, Fenstern und Türen ist unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte möglich.
  • Änderungen, die das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen: Hierzu können beispielsweise der Anstrich von Innenwänden oder die Sanierung von Fassaden (ggf. unter Verwendung ähnlicher Materialien) gehören.
  • Energetische Sanierung: Eine energetische Sanierung ist oft notwendig und kann durch Innendämmung oder andere denkmalverträgliche Maßnahmen erfolgen.

Änderungen beantragen – so geht’s richtig

Mit jahrelanger Erfahrung in der Altbausanierung und Denkmalpflege bietet Lehm-Steine-Kelle:

  • Fachgerechte Sanierung mit traditionellen Materialien
  • Zusammenarbeit mit Denkmalbehörden
  • Unterstützung bei der Antragstellung
  • Projekte in der Region Oldenburg, Bremen und Umgebung

FAZIT

Wer sein Denkmal liebt, sollte es richtig pflegen – mit Know-how, Geduld und dem passenden Partner an der Seite.

Warum Lehm-Steine-Kelle?

  • Spezialisierung auf Altbausanierung
  • Jahrzehntelange Erfahrung in Maurerarbeiten
  • Regional tätig in Oldenburg & Bremen
  • Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien
  • Leidenschaft für traditionelles Handwerk mit modernen Techniken

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